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Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) Zuschuss und Kredit

Wenn Sie Ihr Wohngebäude clever energieeffizient sanieren wollen, unterstützt Sie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit einem Tilgungszuschuss und einem zinsvergünstigten Kredit.

Das Programm im Überblick
  • Wer wird gefördert?
    Hauseigentümerinnen und -eigentümer
  • Was wird gefördert?
    Sanierung
  • Wie wird's gefördert?
    zinsverbilligter Kredit mit Tilgungszuschuss

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude sanieren Sie energieeffizient

Die BEG WG ist genau das Richtige für alle, die sich den Traum vom eigenen, energieeffizienten Haus verwirklichen wollen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie das Gebäude energetisch sanieren oder ein unbeheiztes Nichtwohngebäude – wie zum Beispiel eine Scheune – zu einem Wohnhaus umbauen.

Wichtig ist nur: Wie viel Förderung Sie bekommen, hängt davon ab, wie energieeffizient das Gebäude nach Beendigung der Maßnahme ist.

Dank Zuschuss finanziell profitieren

Eine energieeffiziente Sanierung Ihres Effizienzhauses werden in der BEG WG durch einen Kredit mit Tilgungszuschuss und einem zinsvergünstigten Kredit gefördert. Dabei gilt: je niedriger die Effizienzhaus-Stufe, desto höher die Energieeffizienz und umso höher die Förderung.

Zudem wird bei der Sanierung von Gebäuden der Einsatz von Erneuerbaren Energien (EE-Klasse) prämiert. Die EE-Klasse wird erreicht, wenn mindestens 65 % der Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes aus Erneuerbaren Energien stammt. Wird die EE-Klasse erreicht, erhöht sich die Förderung um 5 %.

Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten beträgt bis zu 120.000 € je Wohneinheit. Für das Effizienzhaus mit EE-Klasse in der Sanierungsförderung beträgt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten bis zu 150.000 € je Wohneinheit bei Erreichen einer EE- oder NH-Klasse.

Die Laufzeit des Kredits beträgt bis zu 30 Jahre, der maximale Tilgungszuschuss beläuft sich auf 20 % der förderfähigen Kosten (max. 30.000 €). Dazu wird eine Zinsvergünstigung u.a. in Abhängigkeit vom Marktzinsniveau gewährt. Auch Umfeldmaßnahmen, wie zum Beispiel das Freiräumen des Grundstücks, werden mitgefördert.

Bitte beachten Sie: Es werden nur noch Wärmeerzeuger auf Basis Erneuerbarer Energien gefördert. Mit Gas betriebene Wärmeerzeuger (z. B. Gas-Brennwertkessel, gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Gasstrahler, Gas-Warmlufterzeuger) sowie deren Einbau und Anschluss sind nicht mehr förderfähig.
 
  Standard Klassen1) Boni2)
  Tilgungszuschuss EE NH WPB SerSan
EH Denkmal 5 % 5 % 5 % - -
EH 85 5 % 5 % 5 % - -
EH 70 10 % 5 % 5 % 10 % (nur EE-Klasse) -
EH 55 15 % 5 % 5 % 10 % 15 %
EH 40 20 % 5 % 5 % 10 % 15 %

1)nicht untereinander kumulierbar
2)zusammen Deckelung auf 20 %, kumulierbar mit Klassen


Zur Konditionsübersicht des Produkts

Der erste Schritt zum energieeffizienten Wohngebäude: eine gute Planung

Eine fachkundige Planung und Baubegleitung der Maßnahmen sind wichtig für die erfolgreiche Durchführung der energieeffizienten Sanierung. Leistungen von Energieeffizienz-Expertinnen und Energieeffizienz-Experten sowie von Sachverständigen zur Nachweiserstellung, zur energetischen Fachplanung, Baubegleitung und Zertifizierung der Nachhaltigkeit können mit 50 % der Kosten bezuschusst werden. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung bei Effizienzhäusern beträgt max. 10.000 € für Ein- und Zweifamilienhäuser und max. 4.000 € je Wohneinheit für Mehrfamilienhäuser, maximal jedoch 40.000 € je Vorhaben.

Stellen Sie Ihren BEG-Antrag immer vor Vorhabenbeginn. Davon ausgenommen sind Planungs- und Beratungsleistungen. Diese dürfen vor Antragstellung erbracht werden. Als Vorhabenbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Alle Maßnahmen sind von Fachfirmen auszuführen.

Die Beauftragung von Bauleistungen kann bereits nach einem dokumentierten Bankgespräch mit einem Finanzierungspartner der KfW bzw. einem Finanzvermittler erfolgen. Der Nachweis zu diesem Beratungsgespräch muss Informationen zu Förderbedingungen und -voraussetzungen sowie zur Förderhöhe und zur Einplanung der BEG-Förderung in das potenzielle Kreditgeschäft enthalten.

Für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens ist eine Energieeffizienz-Expertin beziehungsweise Energieeffizienz-Experte hinzuzuziehen.

Aktuelles

Holzhäuser auf Euroscheinen © aktion pro eigenheim © aktion pro eigenheim
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Neue Konditionen in den Programmen KfN, WEF und Wohneigentum

Zinsänderung KfW-Förderung: Zinserhöhung für Förderkredite

Die KfW hat zum 18.12.2024 die Zinsen im Bereich der wohnwirtschaftlichen Investitionen geändert, die Zinsen für Förderkredite in der Wohnwirtschaft wurden erhöht. Das gilt unter anderem für die Programme Klimafreundlicher Neubau (KfN 297/298) und Wohneigentum für Familien (WEF 300). Die Förderkredite der KfW-Bank sind für Bauherren und Immobilienkäufer dennoch eine gute Säule zur Finanzierung des Eigenheims und der Sanierung.
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Luft-Wasser-Wärmepumpe im Altbau © Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. © Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V.
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BEG-Fördermittel enthalten künftig Zuschüsse und Förderkredite

Update: Förderung für Heizung und Sanierung 2024

Die neue BEG-Förderung 2024 enthält Zuschüsse und Förderkredite. Neben den BAFA-Zuschüssen für Gebäudehülle und Anlagentechnik können auch Heizungszuschüsse bei der KfW sowie der KfW-Ergänzungskredit für alle Einzelmaßnahmen beantragt werden. Die Basisförderung für eine neue Heizung beträgt einheitlich 30 Prozent, zusätzlich sind Boni möglich. In Summe kommen maximal 70 Prozent Förderung zusammen. Wir geben einen Überblick.
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Mehrfamilienhaus mit Wärmepumpe © Bundesverband Wärmepumpe (BWP) / Stiebel Eltron © Bundesverband Wärmepumpe (BWP) / Stiebel Eltron
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KfW-Regelungen für mehrere Wohneinheiten im Überblick

Heizungsförderung im MFH: So wird der Zuschuss berechnet

Auch im Mehrfamilienhaus (MFH) ist die Heizungsförderung der KfW attraktiv. Allerdings kann hier die korrekte Berechnung der Zuschüsse komplex sein, denn es wird unterschieden zwischen Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum, zwischen geteilten und ungeteilten Häusern, zwischen selbstgenutzt und vermietet. Wir zeigen, wer wann welchen Zuschuss und Bonus beantragen kann und worauf Eigentümer und WEGs achten müssen.
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