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Update: Jung kauft Alt - KfW-Förderprogramm für den Altbau-Kauf
Update 13.12.2024: Die KfW hat zum 1.1.2025 Änderungen im Förderprogramm angekündigt. So soll ab dem kommenden Jahr auch der entgeltliche Erwerb einer Bestandsimmobilie von Angehörigen zur Selbstnutzung förderfähig sein. Außerdem wird das Programm um den Effizienzhausstandard "Effizienzhaus Denkmal EE" als Sanierungsziel erweitert.
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Das KfW-Programm "Jung kauft Alt" (Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb - 308) steht seit dem 3.9.2024 bereit.
Wichtig zu wissen: Familien, die diese Förderung in Anspruch nehmen möchten, müssen den Kreditantrag unbedingt vor Abschluss des Kaufvertrags bei der KfW stellen. Alternativ kann ein Kaufvertrag unter der aufschiebenden Bedingung der Gewährung der Förderung aus dem Produkt "Jung kauft Alt" (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb 308) vor Antragstellung geschlossen werden.
Wie sieht die Förderung aus?
Familien können einen zinsgünstigen Kredit für den Altbau-Kauf beantragen. Die Konditionen zum Programmstart im September 2024 liegen zwischen 0,25 % (7 bis 10 Jahre Laufzeit) und 3,31 % (26 bis 35 Jahre Laufzeit) effektiver Jahreszins. Die Kredithöhe richtet sich nach der Anzahl der minderjährigen Kinder im Haushalt:
- 1 Kind: 100.000 Euro
- 2 Kinder: 125.000 Euro
- ab 3 Kinder: 150.000 Euro
Was genau wird gefördert?
Gefördert wird der Kauf einer Bestandsimmobilie
- mit Energieeffizienzklasse F, G, oder H zum Zeitpunkt der Antragstellung.
- Die Immobilie muss innerhalb von 54 Monaten mindestens zum Effizienzhaus 70 EE saniert werden, dafür kann zum Beispiel die "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" im KfW-Programm 261 genutzt werden.
- Gefördert wird maximal eine Wohneinheit, förderfähig ist der Kaufpreis inklusive Grundstückskosten.
Was sind die Voraussetzungen für die Förderung?
Gefördert werden nur Familien mit Kindern und einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro (laut Steuerbescheid) bei einem minderjährigen Kind im Haushalt (für jedes weitere minderjährige Kind im Haushalt kommen 10.000 Euro hinzu). Die Immobilie muss mindestens 5 Jahre selbst zu Wohnzwecken genutzt werden. Bei Antragstellung darf noch kein Wohneigentum vorhanden sein. Außerdem dürfen Haushalte bei Antragstellung noch keine Bundesförderung aus den Programmen "Baukindergeld" (424), "Wohneigentum für Familien" (300) oder "Jung kauft Alt" (Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb 308) in Anspruch genommen haben. Antragsteller:innen müssen einen Eigentumsanteil von mindestens 50 Prozent haben.
Diese Unterlagen benötigen Familien für das Gespräch mit ihrer Bank / Sparkasse / Bausparkasse:
- Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragstellung (bei Antragstellung 2024 also die Bescheide aus 2022 und 2021) - von den Antragstellenden und deren im künftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner:innen oder Partner:innen aus eheähnlicher Gemeinschaft
- Die Geburtsurkunde(n) für alle eigenen und angenommenen Kinder, die bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und im Haushalt der Antragstellenden oder deren im künftigen Haushalt wohnenden Partner:innen leben.
- Der gültige Energiebedarfs- oder Verbrauchsausweis für die zum Erwerb vorgesehene Wohnimmobilie. Zulässig sind Energiebedarfs- oder verbrauchsausweise der Klassen F, G oder H.
Update 2.9.2024: Das neue KfW-Programm "Jung kauft Alt" (Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb - 308) startet am 3.9.2024. Familien, die diese Förderung in Anspruch nehmen möchten, müssen den Kreditantrag unbedingt vor Abschluss des Kaufvertrags bei der KfW stellen. Alternativ kann ein Kaufvertrag unter der aufschiebenden Bedingung der Gewährung der Förderung aus dem Produkt "Jung kauft Alt" (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb 308) vor Antragstellung geschlossen werden.
Update 7.8.2024: Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat die Mittel für das Förderprogramm "Jung kauft Alt" freigegeben. Damit kann das Programm zur Förderung von Wohneigentum im Bestand für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen demnächst starten.
Update 26.7.2024: "Jung kauft Alt" (Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb - 308) - so heißt das neue KfW-Förderprogramm, das damit als weitere Säule der Wohneigentumsförderung für Familien angelegt ist. Starten soll das Kreditprogamm voraussichtlich am 3. September 2024. 350 Millionen Euro sind für das Förderprogramm eingeplant.
Update 31.1.2024: Aktuellen Nachrichten nach soll das neue Förderprogramm "Jung kauft Alt (JkA)" im Sommer 2024 an den Start gehen. Die Förderbedingungen stehen aber noch nicht fest. Im Haushaltsentwurf sind aktuell 350 Millionen Euro dafür eingeplant.
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Ursprüngliche News vom 26.9.2023
Viel ist noch nicht bekannt über das neue KfW-Förderprogramm, das sich an junge Familien richten soll. Nach dem Wohnungsbaugipfel im Kanzleramt am 25.9.2023 wurden nur die groben Eckpunkte bekannt gegeben. Die Finanzierung der Förderung soll einmal mehr aus dem Klima- und Transformationsfonds bereitgestellt werden
Das Förderprogramm soll den Altbau-Bestand und den wachsenden Bedarf an bezahlbaren Eigenheimen für Familien zusammenbringen und Familien beim Hauskauf unterstützen.
Hintergrund: Die gestiegenen Zinsen und hohen Sanierungskosten in Verbindung mit geplanten Sanierungsvorgaben der EU haben zu sinkenden Preisen und weniger Nachfrage bei unsanierten Altbauten geführt. Mit der neuen Förderung sollen für Familien der Erwerb einer solchen Immobilie und die anschließende Sanierung attraktiver werden.
Mit freundlicher Genehmigung von Energie-Fachberater.de
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